Hinweis: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Inhalte weder eine ausführliche Rechtsberatung darstellen noch eine solche ersetzen können.
WIE VERFASSE ICH EIN RECHTSKRÄFTIGES TESTAMENT?
Jede volljährige Person, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, kann ein Testament formulieren. Das Testament muss eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und mit vollem Namenszug, Datums- und Ortsangabe versehen werden. Grundsätzlich empfiehlt sich der Gang zum Notar. Das Verfassen eines Testaments ist wichtig für die bewusste Auseinandersetzung mit dem Thema. Eine professionelle Unterstützung ist oft hilfreich, da im Vorfeld schon viele Probleme vermieden werden können.
DIE GESETZLICHE ERBFOLGE
Sofern kein rechtsgültiges Testament vorliegt, regelt die gesetzliche Erbfolge die Verteilung des Vermögens des Verstorbenen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB, sind die gesetzlichen Regelungen zum Erbe verankert. Wer als Erbberechtigter gilt, ist in Paragraf 1922 des BGB geregelt. Die gesetzliche Erbfolge wird folgendermaßen unterteilt:
- Erben erster Ordnung sind: Kinder, Enkel, Urenkel etc.
- Erben zweiter Ordnung sind: Vater, Mutter, Schwester, Bruder, Neffe, Nichte, Großneffe etc.
- Erben dritter Ordnung sind: Großvater, Großmutter, Onkel, Tante, Cousine etc.
- Erben vierter Ordnung sind: Urgroßvater, Urgroßmutter, Großonkel etc.
Liegt ein Testament oder ein Erbvertrag vor, so bezieht sich die gesetzliche Erbfolge nur auf den Pflichtanteil, der den Angehörigen oder dem Lebenspartner zusteht. Dieser umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Auch zu diesem Thema finden Sie viele Informationen beim Bundesministerium der Justiz.