Bestattungspflicht

Was bedeutet Bestattungspflicht und wer ist gesetzlich verpflichtet, die Bestattung zu veranlassen?

Laut gesetzlicher Bestimmung sind die nächsten Angehörigen des Verstorbenen dazu verpflichtet, die Bestattung zu veranlassen. Dazu gehören in absteigender Reihenfolge beispielsweise Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister und weitere Nahverwandte.

Die bestattungspflichtigen Personen müssen die Beerdigung allerdings nur dann veranlassen, wenn der Verstorbene nicht schon zu Lebzeiten selbst für seine Beisetzung vorgesorgt hat, beispielsweise im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrages.

Hier finden Sie die Gesetzgebung des Bundeslandes Sachsen.