Nicht immer sind Ehepartner oder die eigenen Kinder automatisch befugt, Entscheidungen zu treffen. Zuweilen müssen entsprechende Vollmachten vorgelegt werden.
Das Bundesministerium der Justiz stellt Ihnen viele Informationen zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und zur rechtlichen Betreuung zur Verfügung.
Die wichtigsten Vollmachten haben wir hier für Sie verlinkt.