Bestattungsvorsorge zu lebzeiten - Was bedeutet das für Sie und Ihre Angehörigen?
Es gibt eine ganze Reihe sehr guter Gründe, sich um die letzten Dinge rechtzeitig selbst zu kümmern. Alleinstehende wollen sicher gehen, das alles in ihrem Sinne getan wird. Oder Angehörige und Freunde sind zu weit entfernt, um sicher und schnell helfen zu können. Oft ist es auch der Wunsch, Angehörige von den anstehenden Entscheidungen zu befreien, die bei der Abwicklung einer Bestattung entstehen.
Bei einem Trauerfall kommen zusätzlich zur persönlichen Betroffenheit und Schmerz sehr oft noch Dinge, die unangenehm sind und trotzdem korrekt geklärt werden müssen. Auch der dabei vorhandene Zeitdruck verstärkt noch die Auswirkung getroffener Entscheidungen. All das kann vermieden werden, durch die rechtzeitige Bestattungsvorsorgeregelung zu Lebzeiten. Im Rahmen eines Vorsorgevertrages bestimmen Sie alle Einzelheiten der Bestattung selbst. So können Sie absolut sicher sein, dass Ihre eigene Bestattung genauso durchgeführt wird, wie Sie selbst dies gewünscht haben.
Zur finanziellen Absicherung eines Vorsorgevertrages gibt es eine ganze Reihe verschiedener Möglichkeiten. Sie entscheiden, ob die Kosten nach Abschlúss eines Vorsorgevertrages oder erst nach dem Ableben beglichen werden.
Sprechen Sie mit uns. Wir werden Ihnen in all diesen Fragen Rede und Antwort stehen. Scheuen Sie sich deshalb nicht, alles zu hinterfragen.
Im Laufe der Jahre begegnen uns immer wieder ähnliche Fragen zu grundlegenden Themen. Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie zusammengetragen und versucht, diese so klar wie möglich für Sie zu beantworten.
Was bedeutet Bestattungspflicht und wer ist gesetzlich verpflichtet, die Bestattung zu veranlassen?
Laut gesetzlicher Bestimmung sind die nächsten Angehörigen des Verstorbenen verpflichtet, die Bestattung zu veranlassen. Nach den Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern sind das die Kinder, Eltern, Geschwister und weitere Nahverwandte. Die bestattungspflichtigen Personen müssen die Beisetzung allerdings nur dann veranlassen, wenn der Verstorbene nicht schon zu Lebzeiten selbst für seine Beisetzung vorgesorgt
hat, beispielsweise im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrages.
Wie verhält es sich mit dem Erbrecht?
Als Bestattungshaus können und dürfen wir selbstverständlich keine Beratung durch einen Fachanwalt oder Notar ersetzen. Wir können Ihnen aber jederzeit Anwälte empfehlen, die sich auf diesem Themengebiet auskennen. Fragen Sie einfach unsere Mitarbeiter. Für eine erste Orientierung im Erbrecht steht Ihnen außerdem die Plattform Erblotse zur Verfügung. Neben einer persönlichen Anleitung für alle organisatorischen und gesetzlichen Fragen und Aufgaben bietet Ihnen die Plattform auch ein digitales Nachlassverzeichnis. Näheres finden Sie auf: www.erblotse.de
Wer kümmert sich um das Testament?
Jeder kann selbst ein handschriftliches Testament verfassen. Allerdings ist es ratsam, dieses noch einmal auf juristische Sattelfestigkeit von einem Anwalt oder Notar prüfen zu lassen. Als Bestattungshaus können wir Sie zu passenden Ausführenden beraten, jedoch können wir kein Testament für Sie erstellen.
Was passiert mit dem digitalen Nachlass?
Digitale Vorsorge und der Umgang mit dem digitalen Nachlass sind im Zeitalter von fast 5,3 Milliarden Internetnutzern wichtige Themen. Es geht um die Frage, was nach dem Tod mit digitalen Konten, Profilen, Bildern und Verträgen passiert. Wichtig ist zu wissen, dass digitaleVerträge auf die Erben übergehen, einschließlich aller Rechte und Pflichten. Deshalb sollte man Vorsorge treffen, damit Vertrauenspersonen in der Lage sind, laufende Verträge wie Streaming-Abos oder Premium-Mitgliedschaften zu kündigen.
Wie teuer ist eine Bestattung?
Die Kosten für eine Bestattung setzen sich aus vielen einzelnen Faktoren zusammen. Der Median für die Gesamtkosten einer Bestattung lag 2022 bei ca. 5.000 €. Eine pauschale Aussage zu den entstehenden Kosten können wir nicht machen. Sie können gern einen Termin an einem unserer
Standorte vereinbaren. Jeder Kostenvoranschlag wird individuell für Sie erstellt, ist so detailliert wie möglich und unentgeltlich.
Kann ich mir den Friedhof frei aussuchen?
Das ist von Ihrer Gemeinde abhängig. Nur die Gemeinde des Wohnsitzes ist zur Bereitstellung einer Grabstätte verpflichtet.Viele Gemeinden sind jedoch offen für Ortsfremde, besonders bei Feuerbestattungen. Einige Gemeinden verlangen Nachweise für die Grabpflege, wie einen Dauergrabpflegevertrag, bevor sie eine Beisetzung erlauben.
Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?
Grundsätzlich gilt in Deutschland der sogenannte Friedhofszwang. Nur in Bremen gibt es eine Ausnahme. Dort darf die Asche im eigenen Garten verstreut werden, sofern die verstorbene Person dort wohnhaft war und zugestimmt hat. In Sachsen ist es für einen Trauer- und Abschiedsprozess immerhin schon möglich die Urne 6 Monate zu Hause zu belassen und sie im Anschluss auf dem Friedhof zu bestatten.
Abschiede müssen gelebt werden. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Lebens. Trauer ist dabei unumgänglich. Sie muss ihren Raum bekommen und ihre Zeit. Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie nicht nur uns, sondern auch Ihrern Liebsten mitteilen was Sie sich für Ihre Beisetzung wünschen.