Folgende Dokumente werden für die Beurkundung im Sterbefall benötigt:
Dokumente & Urkunden
Für die Beantragung der Sterbeurkunden beim jeweiligen Standesamt benötigen wir folgenden Dokumente
Ledig:
Für die Beurkundung:
- Geburtsurkunde
- Personalausweis
- Chipkarte der Krankenversicherung
- Rentennummer
- Graburkunde (falls vorhanden)
- Bestattungsvorsorge-Vertrag (falls vorhanden)
- Versicherungspolicen (falls vorhanden)
Sollten Ihnen die Unterlagen nicht vorliegen, helfen wir Ihnen gern, diese zu besorgen.
Verheiratet:
Für die Beurkundung:
- Heiratsurkunde
- Personalausweis
- Chipkarte der Krankenversicherung
- Rentennummer
- Graburkunde (falls vorhanden)
- Bestattungsvorsorge-Vertrag (falls vorhanden)
- Versicherungspolicen(falls vorhanden)
Sollten Ihnen die Unterlagen nicht vorliegen, helfen wir Ihnen gern, diese zu besorgen.
Verwitwet:
Für die Beurkundung:
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde des Partners
- Personalausweis
- Chipkarte der Krankenversicherung
- Rentennummer
- Graburkunde (falls vorhanden)
- Bestattungsvorsorge-Vertrag (falls vorhanden)
- Versicherungspolicen (falls vorhanden)
Sollten Ihnen die Unterlagen nicht vorliegen, helfen wir Ihnen gern, diese zu besorgen.
MigrantenMigranten / Vertriebene / Spätaussiedler:
Für die Beurkundung:
- Original Geburtsurkunde (Heimatsprache) + beglaubigte Übersetzung (Original)
- Original Heiratsurkunde + beglaubigte Übersetzung (Original)
- Heiratsurkunde - beglaubigte Übersetzung
- Personalausweis der verstorbenen Person
- Personalausweis-Kopie des Ehepartners
- §94 Namenserklärung
- Registrierschein/Vertriebenenausweis
- Chipkarte der Krankenversicherung
- Rentennummer
- Graburkunde (falls vorhanden)
- Bestattungsvorsorge-Vertrag (falls vorhanden)
- Versicherungspolicen (falls vorhanden)
Geschieden:
Für die Beurkundung:
- Heiratsurkunde
- rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Personalausweis
- Chipkarte der Krankenversicherung
- Rentennummer
- Graburkunde (falls vorhanden)
- Bestattungsvorsorge-Vertrag (falls vorhanden)
- Versicherungspolicen (falls vorhanden)
Sollten Ihnen die Unterlagen nicht vorliegen, helfen wir Ihnen gern, diese zu besorgen.
Je nach Personenstand müssen alle Unterlagen im original bei dem zuständigen Standesamt eingereicht werden.