§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Bestattungshauses Päschel GmbH, Hauptstraße 124, 04416 Markkleeberg, HRB 32740 Amtsgericht Leipzig (nachfolgend „Bestatter“, „uns“ oder „wir“) mit Ihnen (nachfolgend „Auftraggeber“). Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.
(2) Alle zwischen dem Auftraggeber und uns im Zusammenhang mit dem Bestattungsvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, dem Bestattungsvertrag und unserer Auftragsbestätigung. Individuelle Nebenabreden, die den hiesigen AGB vorgehen, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch hinsichtlich dieses Schriftformerfordernisses.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Vertragsschluss und Vollmachten
(1) Ein Bestattungsvertrag zwischen uns und dem Auftraggeber kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung und unsere Auftragsbestätigung zustande. Der Auftraggeber bestätigt, zur Auftragserteilung berechtigt zu sein und ggf. das Totenfürsorgerecht zu besitzen.
(2) Mit Abschluss des Bestattungsvertrages erteilt der Auftraggeber dem Bestatter Vollmachten zur Regelung der für die Bestattung erforderlichen Geschäftsbesorgungen im Verhältnis zu Behörden, Sozialversicherungsträgern, Lebensversicherungen, Einrichtungen der Bestattungsvorsorge des öffentlichen Rechts und des Privatrechts (z. B. Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, Sterbekassen usw.) und sonstigen Dritten (z. B. Kirchengemeinde, Friedhof, Organist, Trauerredner, Florist, Zeitungsverlag für den Druck der Traueranzeige usw.). Der Bestatter ist ermächtigt, sämtliche zur Durchführung des Bestattungsvertrags erforderlichen Angelegenheiten mit den vorbezeichneten Dritten im Namen des Auftraggebers zu regeln. Auch ist der Bestatter berechtigt, geeignete Dritte mit der Leistungserbringung auf Kosten des Auftraggebers zu beauftragen.
(3) Der Bestatter ist von den Regelungen nach § 181 BGB befreit.
§ 3 Leistungsumfang und Sonderwünsche
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Bestattungsvertrag und unserer Auftragsbestätigung. Er umfasst zumindest die Abholung des Verstorbenen vom Ort des Ablebens und dessen Aufbewahrung, die hygienische Versorgung und Einbettung nach DIN EN 15017, Beurkundung des Sterbefalles, Beschaffung der erforderlichen weiteren Urkunden und Organisation der Bestattung nach Maßgabe der Wünsche des Auftraggebers.
(2) Sonderwünsche wie besondere Zeremonien, individuelle Särge, Trauerfeiern sind gesondert schriftlich zu vereinbaren.
(3) Nachträgliche Änderungen sind nur nach Absprache möglich und können zusätzliche Kosten verursachen.
(4) Soweit der Bestatter im Rahmen des Bestattungsvertrags Empfehlungen für Leistungen Dritter (z.B. Floristen, Eventlocations, Steuerberater, Rechtsanwälte) ausspricht, haftet der Bestatter nicht für deren Vertragsleistungen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Bestatter zur Zahlung aller Bestattungskosten bestehend aus der im Bestattungsvertrag Vergütung für die Bestattungsleistungen, der vom Bestatter beauftragten Fremdleistungen sowie von ihm vorgenommene Auslagen. Der Bestatter kann angemessene Abschlagszahlungen oder Vorschüsse bis zur Höhe der voraussichtlichen Gesamtkosten verlangen.
(2) Bei Eigenleistungen werden Nettopreise ausgewiesen und als Summe berechnet, die Umsatzsteuer wird separat ausgewiesen und das Brutto gebildet, der Gesamtpreis versteht sich daher inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Fremdleistungen und Auslagen werden Brutto, d.h. jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, ausgewiesen.
(3) Die Zahlung ist spätestens 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Danach gerät der Auftraggeber, der nicht Verbraucher ist, automatisch ohne weitere Mahnung in Verzug. Verbraucher geraten auch ohne Mahnung automatisch in Verzug, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leisten. Teilzahlungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Bestatters zulässig. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen ist der Eingang bzw. die Gutschrift auf unserem Konto entscheidend. Bei verspäteter Zahlung ist der Bestatter berechtigt, für jede schriftliche Mahnung eine
Mahngebühr in Höhe von 5,00 € geltend zu machen, wobei der Nachweis gestattet ist, dass Mahnkosten in geringerer Höhe angefallen sind.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Leistung erfolgt ist.
§ 5 Inkasso, Versicherung, Sozialamt, Abtretung
(1) Der Bestatter ist berechtigt, Forderungen, auch schon mit Rechnungsstellung, an ein Factoring-Unternehmen abzutreten. Der Auftraggeber stimmt diesem unwiderruflich zu. Es gilt: Der Auftraggeber erteilt mit seiner Unterschrift dem Bestatter die Berechtigung, dass der Bestatter (auch personenbezogene) Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zweck der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten Dritten zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsabwicklung und -abrechnung erforderlich ist. Der Bestatter ist insbesondere berechtigt, Forderungen des
Bestatters gegen den Auftraggeber an die abcfinance GmbH abzutreten und diesem die zuvor genannten personenbezogenen Daten zum Zweck der Auftragsabwicklung und/oder -abrechnung zu übermitteln oder die abcfinance GmbH mit der Prüfung der personenbezogenen Daten zu beauftragen. Informationen über den Datenschutz gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der abcfinance GmbH sind unter https://www.abcfinance.de/datenschutz einsehbar.
(2) Der Auftraggeber tritt hiermit seine Ansprüche gegen die zur Tragung der Bestattungskosten Verpflichteten aus Geschäftsführung ohne Auftrag in Verbindung mit den Landesbestattungsgesetzen (§ 1968 BGB, § 1615 Abs. 2 BGB, § 1360 a Abs. 4 BGB, § 1361 Abs. 4 BGB und §§ 823, 844 BGB), aus Versicherungen sowie seine sekundären Sozialhilfeansprüche aus § 74 SGB XII gegen den Sozialhilfeträger zur Absicherung der Bestattungskosten an den Bestatter ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Die Wirksamkeit der Sicherungsabtretung ist auflösend bedingt durch die vollständige Erfüllung der Forderungen des Bestatters gegen den Auftraggeber aus dem Bestattungsvertrag. Leistet der Auftraggeber Teilzahlungen, so tritt der Bestatter in Höhe der Teilzahlungen zur Vermeidung einer Übersicherung die vorbezeichneten Ansprüche an den Auftraggeber wieder ab, der die Rückabtretung hiermit annimmt. Der Bestatter ist berechtigt, die Sicherungsabtretung gegenüber den zur Tragung der Bestattungskosten Verpflichteten offenzulegen, sobald der Auftraggeber nach diesen AGB in Zahlungsverzug geraten ist.
§ 6 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat alle zur Vertragsdurchführung erforderlichen Unterlagen (z. B. Sterbeurkunde, Versicherungsnachweise) rechtzeitig vorzulegen und notwendige Auskünfte unverzüglich zu erteilen.
(2) Bei nicht rechtzeitiger oder unvollständiger Mitwirkung kann der Bestatter die Leistung verweigern oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die vom Bestatter an den Auftraggeber oder sonst gelieferte Waren (wie z.B. Urnen, Särge, Sargausstattung, Dekorationen) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller sich aus dem Bestattungsvertrag ergebenden Forderungen des Bestatters Eigentum des Bestatters.
§ 8 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften
Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§§ 312g, 355 BGB) zu. In diesem Fall gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
Bestattungshaus Päschel GmbH
Hauptstraße 124
04416 Markkleeberg
Tel. : 034299/70688
E-Mail: info@bestattung-leipzig.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung
Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
§ 9 Haftung und Gewährleistung
(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. In sonstigen Fällen haften wir – soweit nachstehend nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich nachstehender Regelung ausgeschlossen. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(2) Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Mängelansprüche des Auftraggebers für offensichtliche Mängel sind ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen einer Frist von zwei Wochen seit Vollendung der Bestattungsleistung dem Bestatter schriftlich angezeigt werden.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, es sei denn, dass der Bestatter Mängel arglistig verschwiegen hat.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Mängelansprüche entstanden sind.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten zur Abwicklung des Auftrags, so auch Ihre E-Mail Adresse, wenn Sie uns diese angeben. Zur Bonitätsprüfung können wir Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über Ihre Anschrift. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art 6 Abs. 1b) DSGVO. Details entnehmen Sie bitte unser Datenschutzerklärung unter https://bestattung-leipzig.de/datenschutz. Der Bestatter verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller sensiblen Informationen.
§ 11 Beschwerdemanagement und Schlichtung
(1) Zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (§ 36 VSBG) sind wir weder bereit noch verpflichtet.
(2) Beschwerden können per E-Mail oder schriftlich beim Bestatter eingereicht werden. Streitigkeiten können weiterhin vor der Schlichtungsstelle des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur, Cecilienallee 5, 40474 Düsseldorf, verhandelt werden.
(1) Vertragskündigung und Rücktritt
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Durchführung der Bestattung oder wird diese aus Gründen unmöglich, die er zu vertreten hat, kann der Bestatter eine pauschalierte Vergütung in Höhe von 20 % der vereinbarten Vergütung der Eigenleistungen verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
(2) Hiervon unberührt bleibt das Recht des Bestatters und des Auftraggebers, den Bestattungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(2) Wenn Sie nicht Verbraucher sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand Leipzig. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Erfüllungsort ist der Sitz des Bestatters.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen
unberührt. (Salvatorische Klausel)