Grabarten

Welche Grabart soll ich wählen?

Die meisten Friedhöfe verfügen über eine große Auswahl an verschiedenen Sarg- und Urnengräbern. Sie müssen jedoch beachten, dass jede Gemeinde für Ihre Friedhöfe eine eigene Friedhofssatzung hat. Damit sind nicht auf jedem Friedhof alle Möglichkeiten gegeben und auch preisliche Unterschiede möglich.

Vor ab sind folgende Überlegungen wichtig:

  • Wer pflegt das Grab die nächsten 20 Jahre?
  • Familiengrab | Gemeinschaftsanlage | Einzel Grabstelle?
  • Soll die Grabstätte für Hinterbliebene zugänglich sein oder anonym bleiben?
  • Welche Rolle spielen die Kosten?

Manchmal ist es auch nötig, dass Sie nach einem Gespräch mit uns noch zusätzlich zu einem Termin auf den Friedhof müssen. Bei unseren Beratungsgesprächen klären Sie unsere Mitarbeiter/innen zu den jeweiligen Möglichkeiten, Preisen und evtl. weiteren Schritten auf.

Zu unterscheiden sind in erste Linie folgende Arten von Gräbern: 

Wahlgräber

Das traditionelle Grab für Särge und Urnen kann von den Hinterbliebenen individuell gestaltet werden. Das betrifft sowohl die Gestaltung mit Gedenksteinen und Kreuzen als auch die gärtnerische Pflege. In unterschiedlich großen Gräbern kann daneben auch Platz für mehrere Verstorbene eingeplant werden. Das individuelle Grab wird damit unter Umständen zu einem Ruheplatz für ganze Familien, das über Generationen weitergeführt werden kann. Der Zeitraum, für den ein Nutzungsrecht für ein solches Grab erworben wird, liegt zwischen 20 und 30 Jahren und kann immer wieder verlängert werden.

Reihengräber

In einem Reihengrab kann nur ein Sarg oder eine Urne beigesetzt werden. Wie der Name schon aussagt, geht es der Reihe nach und es kann keine Grabstelle ausgesucht werden. Das Reihengrab ist gegenüber einem Wahlgrab in der Regel preisgünstiger. Nach Ablauf der Ruhefrist verfällt die Grabstelle und steht dem Friedhof zur Neubelegung zur Verfügung. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem Reihengrab ist nicht möglich.

Gemeinschaftsgräber

Die Gemeinschaftsanlage bietet sich beispielsweise an, wenn die Möglichkeit zur Grabpflege nicht gegeben ist. Bei dieser Anlage übernimmt der Friedhof die Pflege der Grabstelle. Die Gebühren sind einmalig für die gesamte Ruhezeit von 20 Jahren zu entrichten. Besonders zu beachten ist hier, dass eine Umbettung nicht möglich ist.