Aktueller Sterbefall

“Die Endlichkeit des Lebens ist eine Tatsache, die viele Menschen lieber verdrängen.”

Ein aktueller Sterbefall – Meist trifft uns der Tod eines Familienmitgliedes oder Bekannten unvorbereitet. Es kommen zahlreiche Aufgaben und Formalitäten auf Sie zu, mit denen sich kaum jemand zuvor befasst hat. Als kleine Orientierungshilfe für den Todesfall haben wir die wichtigsten Schritte für Sie zusammengefasst.

Sterbefall zu Hause

  • 1. Den zuständigen Hausarzt informieren

    Bei einem Sterbefall zu Hause nehmen Sie bitte möglichst umgehend Kontakt zu Ihrem Hausarzt, dem Hausart, nächst erreichbaren Arzt oder dem Arzt im Notdienst (116117) auf.

  • 2. Todesbescheinigung

    Der Arzt stellt eine Todesbescheinigung aus, die beim Verstorbenen verbleibt. Zusammen mit dem Personalausweis sind dies zunächst die wichtigsten Dokumente.

    Wichtig zu wissen ist: Erst wenn Todesbescheinigung fertig ausgestellt ist, dürfen wir als Bestatter eine Abholung/Überführung vornehmen.

  • 3. Bestatter informieren

    Wir sind 24 Stunden am Tag erreichbar. Solbald der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat, rufen Sie uns einfach an. Unser Team nimmt die ersten wichtigen Daten von Ihnen und der verstorbenen Peron auf.

    Auch werden wir Ihnen ein paar "besondere Fragen" stellen. Diese sind z.B. die Zugänglichkeit der Räume, in dem die Abholung erfolgen soll. Ist das Treppen aus sehr eng? Oder auch welches Körpergewicht die verstorbenen Person hat. Mit diesen Fragen kann sich unser Team für jede Hausabhloung gut vorbereiten und für die nötigen Arbeitsmaterialien sorgen.

  • 4. Abholung/Überführung

    Unsere Mitarbeiter kommen schnellst möglich zu Ihnen und erklären vor Ort in Ruhe was die nächsten Schritte sind. Die Todesbescheinigung, den Personalausweis und die Krankenkassenkarte werden dann von uns mitgenommen und an den gewünschten Standort bzw. an das zuständige Standesamt gegeben.

  • 5. Termin vereinbaren

    In einem persönlichen Gespräch besprechen wir gemeinsam alle notwendigen bürokratischen Dinge sowie Ihre persönlichen Wünsche zur Gestaltung der Trauerfeier bis hin zur Beisetzung.

    Hinweis: Bitte melden Sie sich vorab telefonisch oder gern auch E-Mail um einen Termin zu vereibaren.

Sterbefall im Krankenhaus
oder einer sozialen Einrichtung z.B. Seniorenheime

  • 1. Im Krankenhaus bzw. der Pflegeeinrichtung

    Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung werden die ersten Maßnahmen durch die Mitarbeiter vor Ort eingeleitet.

    In der Regel werden Sie als Angehörigen von diesen Einrichtungen über den Sterbefall informiert und können sich vor Ort verabschieden.

  • 2. Abholungen aus Krankenhäusern

    In Krankenhäusern, benötigen wir von den Angehörigen eine Überführungs-/Abholevollmacht. Ohne diese können wir die Verstorbenen nicht überführen.

    Hinweis: Die meisten Krankenhäuser stellen den Angehörigen eine Gebühr der Kühlräume in Rechnung. Diese wird pro Tag berechnet. Daher ist es Ratsam bei einem Sterbefall im Krankenhaus relativ schnell einen Bestatter zu informieren.

  • Abholungen aus Pflegeeinrichtungen

    Solziale Einrichtungen fragen die Angehörigen meistens schon vor Eintritt des Sterbefalles, welches Bestattungshaus benachrichtig werden soll. Sobald wir von einer dieser Einrichtungen angerufen werden, ist dies schon der mündliche Auftrag. Wir benötigen also in diesem Fall keine Vollmacht zur Überführung von Ihnen.

  • 3. Termin vereinbaren

    In einem persönlichen Gespräch besprechen wir gemeinsam alle notwendigen bürokratischen Dinge sowie Ihre persönlichen Wünsche zur Gestaltung der Trauerfeier bis hin zur Beisetzung.

    Hinweis: Bitte melden Sie sich vorab telefonisch oder gern auch E-Mail um einen Termin zu vereibaren.

Zum Beratungsgespräch benötigen wir einige Dokumente für die Beurkundung beim zuständigen Standesamt. Je nach Personenstand werden unterschiedliche Urkunden bzw. Nachweise benötigt. Wir haben Ihnen dazu eine Übersicht erstellt. Sollten Sie Fragen zu einem Sterbefall oder den benötigten Dokumenten haben, rufen Sie uns einfach an.

Zum Beratungsgespräch benötigen wir einige Dokumente für die Beurkundung beim zuständigen Standesamt. Je nach Personenstand werden unterschiedliche Urkunden bzw. Nachweise benötigt. Wir haben Ihnen dazu eine Übersicht erstellt. Sollten Sie Fragen zu einem Sterbefall oder den benötigten Dokumenten haben, rufen Sie uns einfach an. hier fehlt noch ein Text und ich brauche worte

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